AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen der Aurum Hospitality GmbH (nachfolgend „Aurum Hotels“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Aurum Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Aurum Hotels zustande. Aurum Hotels steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Aurum Hotels gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Alle Ansprüche gegen Aurum Hotels verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aurum Hotels beruhen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
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III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Aurum Hotels ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Überbuchung ist Aurum Hotels berechtigt, den Kunden in ein adäquates Ersatzhotel umzubuchen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Preise von Aurum Hotels für die Zimmerüberlassung und weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.
  3. Rechnungen von Aurum Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9 % bzw. 5 % bei Verbrauchern über dem Basiszinssatz).
  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe, City Tax). Diese werden bei Anreise erhoben.
  5. Aurum Hotels ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen.
  6. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
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IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHT-INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Aurum Hotels geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder Aurum Hotels einer Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
  2. Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche von Aurum Hotels auszulösen. Danach erlischt dieses Rücktrittsrecht.
  3. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen (Stornierung außerhalb der Frist oder No-Show) behält Aurum Hotels den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Aurum Hotels wird jedoch die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

     

 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wurde, ist auch Aurum Hotels berechtigt, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Aurum Hotels ist zum außerordentlichen Rücktritt aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, insbesondere wenn:
    • Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
    • Der Aufenthalt den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Aurum Hotels gefährden kann.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt durch Aurum Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Am Abreisetag sind die Zimmer Aurum Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann Aurum Hotels bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises berechnen, ab 18:00 Uhr 100 %.

 

VII. HAUSTIERE

  1. Das Mitbringen von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Anmeldung und der Zustimmung durch das Hotel. Andere Tierarten müssen gesondert angefragt werden.
  2. Pro Einzelzimmer ist maximal ein (1) Tier, pro Doppelzimmer sind maximal zwei (2) Tiere erlaubt. Es wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  3. Begleithunde (z. B. Blindenführhunde) sind kostenfrei gestattet.

VIII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Aurum Hotels haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche sind (außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) ausgeschlossen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen die Nutzung des Zimmersafes.
  3. Das Hotel verfügt über keine eigenen Parkplätze. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
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IX. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Begleiter oder Gäste verursacht werden.
  2. Aurum Hotels kann vom Kunden angemessene Sicherheiten (z. B. Kautionen) verlangen.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Standort des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Darmstadt.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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