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Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen (Stornierung außerhalb der Frist oder No-Show) behält Aurum Hotels den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Aurum Hotels wird jedoch die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.